Verträge · Vergütungen · Schiedsverfahren

Rechtsanwalt für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Ich berate Pflegeunternehmen, Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit.

Mein Schwerpunkt liegt auf Versorgungs-, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie auf Schieds- und Gerichtsverfahren. Jedes Mandat bearbeite ich persönlich.

Fachanwalt für Sozialrecht · Sozialbetriebswirt (FH) · Beratung seit 2000

 

meine Beratungsbereiche

außerklinische Intensivpflege

Mein besonderer Schwerpunkt ist die Beratung von Leistungserbringern der außerklinischen Intensivpflege bei Versorgungs- und Vergütungsverträgen nach § 132l SGB V, Vergütungsverhandlungen und Schiedspersonenverfahren.

Rechtsberatung für außerklinische Intensivpflege

Pflegeunternehmen

Ich berate ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeunternehmen bei Versorgungs- und Vergütungsverträgen nach dem SGB V und SGB XI, Qualitätsprüfungen sowie arbeits- und unternehmensbezogenen Fragestellungen.

Rechtsberatung für Pflegeunternehmen

Eingliederungshilfe

Ich berate Einrichtungen und Träger bei Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 125 ff. SGB IX, Investitionskosten sowie in Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren.

Rechtsberatung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Kinder- und Jugendhilfe

Ich berate Träger und Einrichtungen zu Betriebserlaubnissen, Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach §§ 78b ff. SGB VIII sowie in Schiedsstellenverfahren nach § 78g SGB VIII.

Rechtsberatung für Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Persönliche Bearbeitung durch den spezialisierten Rechtsanwalt

Sie besprechen Vertragslage, Kalkulation, Verhandlungsstrategie und Verfahrensschritte unmittelbar mit mir. Ihr Mandat wird nicht an angestellte Berufsträger oder wechselnde Sachbearbeiter weitergegeben.

Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinde ich die rechtliche Prüfung mit einem Verständnis für Finanzierung, Kostenstrukturen und die wirtschaftlichen Auswirkungen vertraglicher Entscheidungen.

Aufgrund der persönlichen Bearbeitung nehme ich nur eine begrenzte Zahl neuer Verhandlungs- und Schiedsverfahren gleichzeitig an.

aktuell: GKV-BStabG und Vergütungen ab 2027

Das GKV-BStabG begrenzt den Vergütungsspielraum für ambulante Pflegedienste und Unternehmen der außerklinischen Intensivpflege. Besonders betroffen sind Vergütungsverhandlungen nach §§ 132a und 132l SGB V sowie die Refinanzierung steigender Personalkosten.

Mit dem GKV-BStabG- und Vergütungscheck prüfe ich Ihre Vertragslage, die maßgeblichen Fristen und den Handlungsbedarf vor der nächsten Vergütungsverhandlung.

GKV-BStabG- und Vergütungscheck anfragen

rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen

Sie möchten einen Vertrag oder ein Angebot eines Leistungsträgers prüfen, eine Vergütungsverhandlung vorbereiten oder ein Schiedsverfahren besprechen?

Rufen Sie einfach unter 0381 446 67 139 an oder schreiben Sie mir per E-Mail oder über das Kontaktformular.