Verhandlungen zur Vergütung der neuen Verträge gestalten sich schwierig
Obwohl nach dem Willen des Gesetzgebers die Anbieter von außerklinischer Intensivpflege bereits zum 01.07.2024 neue Versorgungsverträge abzuschließen hatten, gestalten sich die Verhandlungen über die damit zusammenhängende Vergütung als äußerst schwierig. Nur wenige Pflegedienste haben bisher einen Abschluss erzielen können. Diese sehen in der Regel eine Fortschreibung der bisherigen Vergütung für die Altverträge nach § 132a SGBV vor. Bei den allermeisten Pflegediensten haken die Verhandlungen jedoch beim Thema der Personalkosten. Die Umsetzung des in den AKI- Rahmenempflehlungen für die Mehrfachversorgung vorgesehenen Personalschlüssels lässt die Fortsetzung der Pflege und Betreuung der Versicherten auf dem bisher hohen Niveau kaum zu. Das starre Berufen der Verhandlungsführer der Krankenkassen auf den Inhalt dieser Rahmenempfehlungen ist bei den Verhandlungen wenig sachdienlich und führt dazu, dass eine Vielzahl der offenen Verfahren durch Schiedspersonen zu entscheiden sein werden.