Keine Vergleichbarkeit Hausmeistertätigkeit in Kita und Schule
Der Ansatz, für die erforderlichen Hausmeistertätigkeiten eine Empfehlung für Schulen in analoger Anwendung heranzuziehen, vermochte die Schiedsstelle nicht zu überzeugen. Angesichts des jüngeren Alters der Krippen- und Kindergartenkinder ist gerade hinsichtlich der Kontrolle des Geländes auf Gefahrenquellen und deren Beseitigung von einem größeren Aufwand auszugehen. Hinzu kommt, dass das Außengelände einer Kita- Einrichtung nicht dem typischen Außengelände einer Schule entspricht, sondern mitunter deutlich größer, differenzierter und unübersichtlicher gestaltet sein kann. Hiermit ist neben dem Aufwand für die Kontrolle auf Gefahrenquellen auch ein höherer Pflegeaufwand verbunden (vgl. Schiedsspruch der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII beim LAGuS M-V vom 10.10.2014).
Quelle: LAGuS M-V