Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) liegt in der bundesweiten Beratung und Vertretung von ambulanten und stationären Krankenpflege- bzw. Pflegeunternehmen sowie Unternehmen von Eingliederungshilfeeinrichtungen. Aber auch für Versicherte bin ich in den vorgenannten Bereichen sowie im Schwerbehindertenrecht (SGB IX) tätig.
Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit als Anwalt für Pflegeversicherungsrecht auf diesem Gebiet sind die
- Beratung und Vertretung bei Pflegesatzverhandlungen nach §§ 84 ff. bzw. 89 SGB XI und Vergütungsverhandlungen für häusliche Krankenpflege nach §§ 132, 132a SGB V
- Beratung und Vertretung bei Schiedsstellenverfahren nach § 85 Abs. 5 SGB XI bzw. Schiedspersonenverfahren nach § 132a Abs. 4 SGB V und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten
- Vertragsgestaltungen von Heim-, Pflege- und Betreuungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der neuen Wohnformen
- Beratung und ggf. gerichtliche Vertretung bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Pflegefehlern
Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe sind die
- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen zu Investitionskosten und von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 125 ff. SGB IX
- Beratung und Vertretung bei Schiedsstellenverfahren und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Budget für Arbeit) und Soziale Teilhabe (insbesondere Wohnraum, Assistenz, heilpädagogische Leistungen, Mobilität, Hilfsmittel)
Weitere wesentliche Bereiche meiner fachlichen Beratung finden Sie hier.